Katja Bertz

Katja Bertz

augebeildete Sängerin (Künstlername: Katja Bördner) und Fachlehrerin für Musik

Was war früher Ihr Lieblingsfach in der Schule?
Musik, Sport, Ethik/ Philosophie, Kunst

Haben Sie eigene Kinder?
Ja, mein Sohn heißt Maximilian (Maxi). Er wurde 2007 geboren und will Fußballer werden. Er spielt aber auch Klavier, Kontrabass und Golf. Ich bin sehr stolz auf ihn.

Haben Sie ein Haustier?
Ich habe 2 Katzen Mietzi (schwarz-weiß) und Tigerie (graubraun gestreift).

Auf was könnten Sie in Ihrem Leben nicht verzichten?
Ich könnte nie auf meine Familie und Freunde, auf Freiheit und Demokratie, auf die Natur, auf Bewegung (Sport und Tanzen), auf Musik (singen, hören, tanzen), auf Haustiere, auf Bücher und auf Kaffee verzichten.

Was macht Ihnen in Ihrem Beruf am meisten Spaß?
Es macht mich glücklich, wenn ein Kind eine Begeisterung für das Musik machen, Singen und Tanzen entwickelt und merkt, dass es dadurch seine Gefühle und Persönlichkeit ausdrücken kann.

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
Ich mache gerne Sport. Ich gehe gerne mit meiner Familie in klassische Konzerte oder besuche die Oper. Außerdem lese und lerne ich gerne, koche und mache Gartenarbeit.

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Nadine Gramm

Nadine Gramm

Klassenlehrer der Klasse 2b und Fachlehrerin für Sport / Schwimmen

Welches Fach unterrichten Sie am liebsten?
Mathe und Sport

Was war früher Ihr Lieblingsfach in der Schule?
Mathe und Sport

Haben Sie eigene Kinder?
Drillinge im Alter von 18 Jahren

Haben Sie ein Haustier?
Einen Hund

Auf was könnten Sie in Ihrem Leben nicht verzichten?
Meine Familie und meine Freunde

Was macht Ihnen in Ihrem Beruf am meisten Spaß?
Dass  man Kinder für viele Dinge begeistern kann und sie diese Begeisterung auch zeigen.

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
Tennis, Volleyball, Inline Skaten, Lesen

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Claudia Feldmann-Schulz

Claudia Feldmann-Schulz

Klassenlehrer der Klasse: Eulenklasse (ehemalige 4b) und Fachlehrerin für Englisch

Welche Fächer unterrichten Sie am liebsten?  
Ich unterrichte sehr gerne Englisch und Mathematik

Was war früher Ihr Lieblingsfach in der Schule?
Ich fand auch als Schülerin das Fach Englisch super.

Haben Sie eigene Kinder? Ja, eine Tochter.

Haben Sie ein Haustier? Nein.

Auf was könnten Sie in Ihrem Leben nicht verzichten?
Ich könnte weder auf meine Familie, noch auf Bücher verzichten.

Was macht Ihnen in Ihrem Beruf am meisten Spaß?
Die Arbeit mit den Kindern, die immer wieder neugierig und mit Eifer an neue Themen herangehen.

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
Ich lese sehr gerne.

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Susanne Dümig-Warmers

Susanne Dümig-Warmers

Klassenlehrer der Klasse 2a und ich betreue die Praktikanten und Praktikantinnen der Uni.

Was war früher Ihr Lieblingsfach in der Schule?
Alles was mit Geographie und Erdkunde zu tun hatte, habe ich sehr gerne gemacht.

Haben Sie eigene Kinder?
Ich habe zwei Kinder, meine Tochter heißt Sophia und mein Sohn Robert.

Auf was könnten Sie in Ihrem Leben nicht verzichten?
Ich könnte nur sehr schwer auf einen Sparziergang an der Nordsee und das Geräusch der Wellen verzichten.

Was macht Ihnen in Ihrem Beruf am meisten Spaß?
Das Strahlen und die Freude der Kinder, wenn sie mit Begeisterung an einem Thema arbeiten.

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
Im Sommer verbringe ich viel Zeit im Garten, pflege meine Blumen, ziehe Gemüse und schaue den Pflanzen beim Wachsen zu. Im Winter koche ich gerne und probiere immer wieder neue Rezepte aus.

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Anita Kempin

Anita Kempin

Klassenlehrerin der 1b

Welches Fach unterrichten Sie am liebsten?
Mathematik und Sachunterricht

Was war früher Ihr Lieblingsfach in der Schule?
Kunst und Deutsch

Haben Sie eigene Kinder?
Ja ich habe 2 Mädchen. Sie heißen Alina und Sophia.

Haben Sie ein Haustier?
Ich habe kein Haustier.

Auf was könnten Sie in Ihrem Leben nicht verzichten?
Natur, Familie und Freunde

Was macht Ihnen in Ihrem Beruf am meisten Spaß?            Leuchtende Augen zu sehen, wenn ein Kind nach großer Anstrengung etwas plötzlich verstanden hat.


Was machen Sie in Ihrer Freizeit?
Lesen bedeutet für mich Urlaub. Ansonsten mache ich gerne Urlaub mit dem Wohnmobil.

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Judith Nikolei

Judith Nikolei

Im Moment habe ich keine eigene Klasse, sondern unterrichte in verschiedenen Klassen

Welches Fach unterrichten Sie am liebsten?

Mehrere Fächer: Mathematik, Deutsch und Kunst

Was war früher Ihr Lieblingsfach in der Schule?

Englisch in der weiterführenden Schule, in der Grundschule mochte ich alles bis auf Handarbeiten.

Haben Sie eigene Kinder?

Ich habe 2 erwachsene Kinder, Anna und Jakob.

Haben Sie ein Haustier?

Nein, leider habe ich kein Haustier. Nur einen Hund, den ich spazieren führe. Er heißt Oscar.

Auf was könnten Sie in ihrem Leben nicht verzichten?

Auf Spaghetti und Kaffee.

Was macht Ihnen in Ihrem Beruf am meisten Spaß?

Es ist immer etwas los in der Schule und ich mag Kinder sehr gerne.

Was machen Sie in Ihrer Freizeit?

Ich fahre gerne Fahrrad, spiele Violine und bin gerne mit meiner Familie und meinen Freunden zusammen.

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Unsere Leitgedanken

Alle an unserer Schule Beteiligten sollen sich wohlfühlen.


Da wir (Schüler, Lehrer, Sekretärin, Hausmeister, Eltern, Gäste) einen bedeutsamen Teil in unserer Schule verbringen, wollen wir uns hier auch wohlfühlen. Dies gelingt nur, wenn wir uns alle aktiv einbringen und harmonisch miteinander umgehen.


Wir wollen Einstellungen vermitteln, die zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln führen.


Zu jeder Persönlichkeitsentwicklung und zur Förderung in den sozialen Verhaltensweisen gehören die Vermittlung von Werten wie Toleranz, Höflichkeit, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft, Rücksichtnahme, Konfliktfähigkeit, Friedfertigkeit, Ehrlichkeit. Sie bilden die Grundlagen für das menschliche Zusammenleben und deshalb wollen wir sie vermitteln und gemeinsam leben.

Unser Unterricht beinhaltet individualisiertes und differenziertes Lernen durch:

  • Förder- und Forderangebote

  • offene Unterrichtsformen (Werkstatt und Freiarbeit, Tages- und Wochenpläne, Stationenlernen, Projektunterricht)

  • Methodenvielfalt: angeleitetes Lernen, selbstgesteuertes Lernen, lehrgangsorientiertes Lernen

  • computergestütztes Lernen

Unsere Schule befindet sich am Stadtrand von Wesel in landschaftlich schöner Umgebung, in die unser Schulhof eingebunden ist. Klettergerüste, Sechseckschaukel, Spielgeräte bieten Anreiz zu körperlichen Aktivitäten.

Zu unserer Schule gehören z.Zt. 213 Schülerinnen und Schüler, die in 8 Klassen unterrichtet werden.

 

Das sind unsere Highlights:

  • 80 Ipads

  • Whiteboards in allen Klassenräumen

  • Schülerbücherei mit ca. 1500 aktuellen Medien

  • Musikalische Förderung im JeKits- Projekt

  • Klasse 2000 – Suchtprävention und Gesundheitsförderung

 

 

Die Satzung

§1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Förderverein der Gemeinschafts-Grundschule Fusternberg“ nach Eintragung ins Vereinsregister mit dem Zusatz „e.V.“. Der Sitz ist Wesel.

§2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der pädagogischen Aufgabe der Gemeinschafts-Grundschule Fusternberg.            Das Satzungswerk wird insbesondere verwirklicht durch die materielle und ideelle Unterstützung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§3 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinschafts-Grundschule Fusternberg, die es unmittelbar und ausschließlich zur Förderung von Erziehung und Bildung verwendet.

§4 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§5 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindliche Person sowie Vereine oder Firmen werden. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Sie wird erklärt durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand. Im Fall der Ablehnung steht dem Betroffenen die Beschwerde an die Mitgliederversammlung zu, deren Entscheidung endgültig ist. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Vereine oder Firmen üben ihr Stimmrecht durch je einen Vertreter aus.

Die Mitgliedschaft wird beendet durch

  • Den Tod des Mitgliedes

  • Schriftliche Kündigung des Mitgliedes zum Ende des Geschäftsjahres

  • Ausschluss des Mitgliedes durch den geschäftsführenden Vorstand, wenn trotz schriftlicher

Mahnung der Beitrag nicht gezahlt oder dem Vereinsinteresse wiederholt zuwidergehandelt wurde. Gegen den Ausschluss hat das Mitglied das Recht der Beschwerde an die Mitgliederversammlung, deren Entscheidung endgültig ist.

§6 Rechte und Pflichten

Jedes Mitglied hat das Recht, Anregungen zur Förderung der Vereinsarbeit an den Verein heranzutragen und an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, wenigstens den Jahresbeitrag zu zahlen, dessen Höhe von der Mitgliederversammlung festgelegt wird. Jedes Personenmitglied oder jeder Vertreter von Mitgliedsvereinen oder Mitgliedsfirmen kann in den geschäftsführenden Vorstand gewählt werden.

§7 Organe

Organe des Vereins sind:

  • Der geschäftsführende Vorstand

  • Die Mitgliederversammlung

  • 8 Der geschäftsführende Vorstand

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der geschäftsführende Vorstand wird jeweils in der Jahreshauptversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Der geschäftsführende Vorstand bleibt darüber hinaus bis zur Wahl eines neuen geschäftsführenden Vorstandes im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Dem geschäftsführenden Vorstand obliegt die laufende Geschäftsführung des Vereins. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Auslagen können durch Genehmigung seitens der Mitgliederversammlung erstattet werden. Der geschäftsführende Vorstand leitet den Verein und hat seine Ziele zu fördern. Er ist an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Der geschäftsführende Vorstand beschließt über

  • Die Aufnahme von Mitgliedern

  • Den Ausschluss von Mitgliedern

 

Er berät den Haushaltsplan und legt ihn der Jahreshauptversammlung zur Genehmigung vor. Er schlägt der Jahreshauptversammlung die Maßnahmen und Mittelverwendung vor und hat diese Beschlüsse zu verwirklichen. In Ausnahmefällen kann der geschäftsführende Vorstand die Ausgabe weiterer Mittel beschließen, was nachträglich der Jahreshauptversammlung zur Genehmigung vorzulegen ist. Der geschäftsführende Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit seiner Mitglieder. Mit dem schulischen Leben besonders vertraute Personen können an den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes auf dessen Einladung beratend als Gäste teilnehmen. Zu den Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes lädt der Vorsitzende unter Vorschlag der zu besprechenden Punkte rechtzeitig ein. Über die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, welches vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§9 Die Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Geschäftsjahr ist eine Mitgliederversammlung vom geschäftsführenden Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung, mindestens zwei Wochen vor Sitzungstermin, schriftlich einzuberufen. Finden mehrere Mitgliederversammlungen je Geschäftsjahr statt, ist eine Vollversammlung als Jahreshauptversammlung zu betrachten. Sie ist in der Einladung als solche anzukündigen und sollte im ersten Halbjahr des neuen Geschäftsjahres stattfinden. Die Mitglieder beschließen in der Jahreshauptversammlung mit einfacher Mehrheit über:

  • Die Wahl des geschäftsführenden Vorstandes

  • Die Annahme des Berichtes des Vorstandes über das abgelaufene Geschäftsjahr

  • Die Wahl von 2 Kassenprüfern

  • Die Entlastung des geschäftsführenden Vorstands

  • Den Haushaltsplan für das folgende Geschäftsjahr

  • Die Verwendung der Mittel des Vereins

Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden des Vereins oder bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden geleitet. Es ist jeweils ein Protokoll anzufertigen, dass vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§10 Satzungen und Satzungsänderungen

Jede Satzungsänderung und der Beschluss zur Auflösung des Vereins bedarf der 2/3 Mehrheit der erschienenen Mitglieder der Jahreshauptversammlung. Satzung und Satzungsänderungen treten in Kraft

  • Im Innenverhältnis nach Beschluss

  • Im Außenverhältnis nach Eintragung im Vereinsregister