Versicherungen

Versicherungen

Unfallversicherungsschutz besteht bei allen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Schulbesuch, insbesondere beim Unterricht, während der Pausen und bei sonstigen Schulveranstaltungen (z.B. Ausflügen, Besichtigungen usw.). Der Schulweg und der Weg von oder zu dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet (z.B. Schwimmbad, Sportplatz, Museum), sind ebenfalls unfallversichert. Ohne Bedeutung für den Versicherungsschutz ist, ob ein Schüler als Fußgänger unterwegs ist oder ein Verkehrsmittel benutzt, ferner, ob er den Unfall selbst verschuldet oder mitverschuldet hat. Sollte sich Ihr Kind also in der Schule oder auf dem Schulweg verletzen und muss einen Arzt aufsuchen, so trägt die Versicherung die Kosten. Geben Sie in diesem Fall dem Arzt das Unfallkärtchen, das Sie von uns bekommen. Die Schule muss innerhalb von drei Tagen eine Unfallmeldung machen. Dazu benötigen wir folgende Angaben:

  1. Ihre Krankenkasse

  2. Welcher Arzt hat Ihr Kind zuerst behandelt?

  3. Wird es jetzt von einem anderen Facharzt oder im Krankenhaus behandelt?

  4. Welche Verletzungen hat Ihr Kind?

  5. Wo und wann geschah der Unfall?

Es ist wichtig, dass Sie diese Informationen möglichst am nächsten Tag an die Schule weitergeben (der Klassenlehrerin, der Sekretärin oder der Schulleiterin). Am günstigsten ist es, diese Angaben während der Bürostunden bei der Schulsekretärin zu machen.

Unsere Schule

GGS Fusternberg
An der Rundsporthalle 7
46485 Wesel

Tel.: 0281 53 05 63
Fax: 0281 206 20 59

E-mail: sekretariat@ggs-fusternberg.de

Sekretariat

Öffnungszeiten:
Mo-Mi-Do von 8.00 – 12.30