Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft ist die einzige reine Elternvertretung. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin bzw. ihre Stellvertreterin nimmt beratend an den Sitzungen teil, ohne Stimmrecht zu haben. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Dabei sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft auch die stellvertretenden Vorsitzenden wählbar.
Aus der Schulpflegschaft werden die Vertreter für die Schulkonferenz gewählt.

Vorsitzende der Schulpflegschaft:

                               Stellvertreter: