Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse und mit beratender Stimme der/die Klassenlehrer/in. Die Klassenpflegschaft berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit und alle sonstigen Angelegenheiten (z. B. Klassenfahrten, Klassenfeste usw) der Klasse.
Es werden der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter gewählt. Sie vertreten die Interessen der anderen Eltern der Klasse.
Alle 1. Vorsitzenden sind automatisch in der Schulpflegschaft vertreten (2. Vorsitzender hat eine beratende Funktion).
Vorsitzende und Vertreter der Klassenpflegschaften 2022/23