Schulbücher

Nach dem Lehrmittelfreiheitsgesetz müssen die Eltern mit einem Betrag von 12 € an der Beschaffung der Schulbücher für ihr Kind beteiligt werden. Sozialhilfeempfänger können auf Antrag vom Eigenanteil befreit werden. Ein entsprechendes Anschreiben wird Ihnen regelmäßig zugestellt.

Schulbücher, die Eigentum der Schule sind und an die Kinder ausgeliehen werden, sollten von Ihnen mit einem Schutzumschlag versehen und von Ihren Kindern besonders schonend behandelt werden. Auf keinen Fall dürfen die Kinder in die Bücher schreiben. Sie werden Verständnis dafür haben, dass bei Verlust oder Beschädigung des Buches Entschädigung geleistet werden muss.