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Krankheit/Beurlaubung

Krankheit

Sollte Ihr Kind einmal erkranken und die Schule nicht besuchen können, so melden Sie ihr Kind bitte über Sdui oder telefonisch im Sekretariat bis spätestens 8 Uhr krank. Nach drei Tagen Krankheit bzw. vor und nach langen Wochenenden/ Ferien ist ein Attest vorzulegen. Auch wenn Ihr Kind aus irgendeinem Grund am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen kann, benötigt es eine Entschuldigung. Eine länger dauernde Freistellung vom Sport- oder Schwimmunterricht kann nur aufgrund eines ärztlichen Attests erfolgen. Sofern der Freistellungsgrund offenkundig ist, kann auf die Vorlage des ärztlichen Attests verzichtet werden.

Beurlaubung

Beurlaubungen sind grundsätzlich eine Woche vorher

bis 2 Tage: Klassenlehrerin
bis 2 Wochen: Schulleiterin

mit Begründung zu beantragen (Vordrucke im Sekretariat).

Wichtig:

Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Schüler nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleiterin.

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