Aus der Schulpflegschaft werden die Vertreter für die Schulkonferenz gewählt. In ihr sind Lehrer und Eltern gleichermaßen vertreten. Dies richtet sich nach der Größe der Schule. Bei uns sind es je 6 Eltern und 6 Lehrer.
Die Schulkonferenz berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit der einzelnen Schule. Sie ist zentrales Organ und berät z.B. mit über Lehr- und Lernmittel, außerschulische Veranstaltungen, Klassenfahrten usw. . Der Schulleiter ist Vorsitzender, hat aber kein Stimmrecht.
Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2018/2019 sind:
Die Schulpflegschaft ist die einzige reine Elternvertretung. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin bzw. ihre Stellvertreterin nimmt beratend an den Sitzungen teil, ohne Stimmrecht zu haben. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Dabei sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft auch die stellvertretenden Vorsitzenden wählbar.
Aus der Schulpflegschaft werden die Vertreter für die Schulkonferenz gewählt.
Mitglieder der Klassenpflegschaft sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse und mit beratender Stimme der/die Klassenlehrer/in. Die Klassenpflegschaft berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit und alle sonstigen Angelegenheiten (z. B. Klassenfahrten, Klassenfeste usw) der Klasse.
Es werden der 1. Vorsitzende und sein Stellvertreter gewählt. Sie vertreten die Interessen der anderen Eltern der Klasse.
Alle 1. Vorsitzenden sind automatisch in der Schulpflegschaft vertreten (2. Vorsitzender hat eine beratende Funktion).
Vorsitzende und Vertreter der Klassenpflegschaften 2016/17:
Wenn Sie außerdem mit einer Lehrerin ein Gespräch über Ihr Kind führen möchten, lassen Sie sich von ihr einen Termin geben. Ist es nur eine kurze Mitteilung, die Sie zu machen haben, z. B. Entschuldigung Ihres Kindes, dann kommen Sie bitte vor Unterrichtsbeginn oder während der Frühstückspause. Wenn das Sekretariat besetzt ist, können Sie auch telefonisch Bescheid geben. Wir wären Ihnen sehr dankbar, auch im Interesse der Kinder, wenn die Unterrichtsstunden nicht gestört würden.
Mit den Eltern unserer Schüler arbeiten wir immer wieder gerne zusammen. Sie unterstützen uns bei vielen Aktivitäten wie z. B. Klassenfesten, Schulfesten, Ausflügen, Sportfesten usw. . Sie arbeiten mit als Lesemütter, in der Bücherei, als Schülerlotsen und beim Fahrradtraining. Ohne diese Elternteilnahme, für die wir sehr dankbar sind, wären viele Unternehmungen, auch außerhalb des Unterrichts, nicht möglich.
Auf dieser Seite finden Sie alles, was mit unserem Unterricht und der Unterrichtsorganisation zu tun hat.
Unsere Schule arbeitet nach den Richtlinien und Lehrplänen des Landes NRW.
Ein Schulprogramm, das ständig evaluiert wird, kann jederzeit eingesehen werden. Auf Wunsch leiht Ihnen die Klassenlehrerin Ihres Kindes ein Exemplar aus.
Außerdem haben wir speziell für unsere Schule für jedes Fach und jedes Schuljahr Arbeitspläne entwickelt.
Zusätzlich zu den in den Richtlinien und Lehrplänen vorgesehenen Unterrichtsinhalten bietet unsere Schule weitere Lernanreize und Aktivitäten an.
Nach dem Lehrmittelfreiheitsgesetz müssen die Eltern mit einem Betrag von 12 € an der Beschaffung der Schulbücher für ihr Kind beteiligt werden. Sozialhilfeempfänger können auf Antrag vom Eigenanteil befreit werden. Ein entsprechendes Anschreiben wird Ihnen regelmäßig zugestellt.
Schulbücher, die Eigentum der Schule sind und an die Kinder ausgeliehen werden, sollten von Ihnen mit einem Schutzumschlag versehen und von Ihren Kindern besonders schonend behandelt werden. Auf keinen Fall dürfen die Kinder in die Bücher schreiben. Sie werden Verständnis dafür haben, dass bei Verlust oder Beschädigung des Buches Entschädigung geleistet werden muss.
Der neue Lebensraum Schule birgt so manche Gefahr für Ihr Kind, der es gemeinsam zu begegnen gilt. Lehrer und Polizei sind bemüht, vom 1. bis zum 4. Schuljahr Ihr Kind vor Unfällen zu schützen. Unsere Kinder müssen früh lernen, sich sicherheitsbewusst zu verhalten. Durch Anleitung, Übung und gutes Beispiel können wir erreichen, dass Ihr Kind nicht nur ängstlich vor Gefahren bewahrt wird, sondern dass wir es lernen lassen, wie es mit Verkehrssituationen fertig wird.
Angst macht unsicher! Hier kommt auf Sie als Eltern besonders in der Zeit vor der Einschulung und während der ersten Unterrichtswochen ein hohes Maß an Verantwortung zu. Gehen Sie gemeinsam mehrmals den Schulweg ab. Erklären Sie ihn Ihrem Kind ganz genau, denn bald wird es sicher alleine gehen wollen. Weisen Sie Ihr Kind vor allem auf die folgenden besonderen Gefahrenstellen hin (je nach Schulweg):